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Vertragsrecht die Grundlage unternehmerischen Handelns

Das Vertragsrecht regelt die grundlegenden Prinzipien, die für das Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Vertrages beachtet werden müssen. Es gilt in seinen verschiedenen Ausprägungen sowohl bei Geschäften zwischen Privatpersonen als auch bei Vereinbarungen unter Firmen oder Unternehmen und Kunden. Als Anwalt kümmern wir uns darum, dass Ihre Verträge einer eingehenden rechtlichen Überprüfung Stand halten. Wir unterstützen Sie unter anderem bei der

  • Vertragsgestaltung
  • Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen
  • Rechtssicheren Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Darüber hinaus prüfen wir mögliche Ansprüche aus Gesellschaftsverträgen und Vereinbarungen, die auf Basis verschiedener Rechtsnormen formuliert wurden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und unserer fundierten Ausbildung erstellen wir Kaufverträge, Dienstverträge und Werkverträge, die Ihnen die Sicherheit geben, die Sie für die erfolgreiche Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigen.

Außerdem prüfen wir in der Vergangenheit geschlossene Verträge auf ihre Wirksamkeit und helfen Ihnen, sich gegen aus diesen Vereinbarungen unrechtmäßige Forderungen an Ihr Unternehmen zu wehren. Auch wenn mehrdeutige oder lückenhafte Vertragsformulierungen für Unsicherheit sorgen, stehen wir Ihnen bei der Klärung derartiger Fragen mit unserer professionellen Expertise zuverlässig zur Seite.

Komplexität und Vielfalt machen Wirtschaftsrecht zu einer Sache für den Anwalt

Das Wirtschaftsrecht umfasst eine große Zahl unterschiedlicher Gebiete. Die Steuergesetzgebung und das Insolvenzrecht gehören ebenso dazu wie arbeitsrechtliche Vorschriften, das Wettbewerbsrecht oder das Umweltrecht. All diese und auf vielen anderen Rechtsgebieten geltende Vorschriften haben eine unmittelbare Auswirkung auf Ihr Handeln als Unternehmer oder Unternehmerin. Eine gute rechtliche Beratung und eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung Ihrer Vorhaben und Verträge ist deshalb unerlässlich. Nur so vermeiden Sie mögliche rechtliche Probleme und potenzielle Risiken, die im Rahmen einer eingehenden professionellen Überprüfung ausgemacht werden.

Sollten Sie sich aber trotzdem mit einer wirtschaftsrechtlichen Anklage konfrontiert sehen, übernehmen wir selbstverständlich Ihre Verteidigung bei Gericht. Natürlich stehen wir Ihnen auch in dem Bemühen, eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Partei zu erzielen, äußerst engagiert zur Seite. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, mit welcher Strategie wir in Ihrem Fall einen Erfolg erzielen. Rufen Sie uns einfach an, um einen ersten Beratungstermin in unserer Kanzlei für Vertrags- und Wirtschaftsrecht zu vereinbaren. Alternativ steht Ihnen auch das praktische Kontaktformular auf unserer Webseite zur Verfügung.

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